Das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschftlichen Entwicklung

Das neue Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschftlichen Entwicklung


Am 13. November 2009 bekam die neue Bundesregierung in unmissverständlicher Klarheit vorgelegt, was die wirtschaftspolitischen Herausforderungen sind: eine Exit-Strategie für die Krisenfolgen zu erarbeiten und umzusetzen und gleichzeitig Zukunftsinvestitionen für mehr Wachstum zu tätigen. Insbesondere für Bildung und Deutschland als Innovationsstandort sehen die Wirtschaftsweisen Nachholbedarf.

Auf den ersten Seiten des Jahresgutachtens 2009/10 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung findet sich eine Zusammenfassung des voluminösen Inhalts. Die Vorschläge sind wohl durchdacht und präzise formuliert, sodass sie weder weiterer Erläuterung bedürfen noch Kürzungen zulassen würden. Der Inhalt ist so wichtig für die Rahmenbedingungen für Gründergeist in Deutschland, dass der Text an dieser Stelle in Auszügen wiedergegeben ist.

Einer grundsätzlichen Analyse der Themen „Bildungssystem“, „Innovations- und Industriepolitik“ und „Verbesserung der Standortattraktivität“ folgen Kommentare zu den Vorschlägen der neuen Regierung im Koalitionsvertrag.

Auf der Internetpräsenz des Sachverständigenrats: www.sachverstaendigenrat.org steht der gesamte Bericht zum Herunterladen bereit.

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Bildung und Innovationen als Zukunftsinvestitionen
(III – 33. ) Die Rückführung der krisenbedingten Maßnahmen und der Entzug öffentlicher Garantien für das Finanzsystem sind notwendige Bedingungen für eine nachhaltige Erholung von der Krise. Sie werden jedoch nicht ausreichen. Vielmehr ist es notwendig, Zukunftsinvestitionen zu fördern und zu tätigen, die einem Abrutschen der deutschen Volkswirtschaft auf einen niedrigeren Wachstumspfad entgegenwirken und die Chancen auf einen höheren Wachstumspfad steigen. Eine Politik, die sich aktiv dem Ziel einer erhöhten Investitionstätigkeit verschreibt, könnte auch den Beitrag Deutschlands zum Abbau der weltweiten Ungleichgewichte in Form hoher Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite kennzeichnen.

Hierzu ist der Bildungspolitik höchste Priorität einzuräumen. Die Finanzierung von bildungspolitischen Reformschritten erfordert Mut bei der Neuausrichtung von Prioritäten in den öffentlichen Haushalten, also eine umso entschlossenere Konsolidierung in anderen Bereichen. So sehr sich der Staat bei der Reform des öffentlichen Bildungssystems engagieren muss, umso behutsamer muss er vorgehen, wenn es um industriepolitische Maßnahmen geht. Allemal gilt der Vorrang für eine Politik, welche zukunftsgerichtete Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschung und Wissenstransfer schafft, von strukturkonservierenden Maßnahmen und der Schaffung „nationaler Champions“ seitens des Staates jedoch absieht.

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1. Reform des Bildungssystems: Eine Bildungsoffensive

(34.) Ein erfolgversprechendes, obschon eher mittel- und langfristig wirksames Mittel, um einen höheren Wachstumspfad zu erreichen, stellt die Bildungspolitik dar. Hierbei gilt es, zwei Defizite zu beseitigen. Zum einen schneidet das Bildungsniveau Deutschlands im internationalen Vergleich nur mittelmäßig ab. Zum anderen besteht keine Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem, denn Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern sind bei der Erlangung höherer Bildungsabschlüsse benachteiligt.

Der Sachverständigenrat schlägt daher eine Bildungsoffensive vor, die geeignet ist, die bereits getroffene Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder vom Oktober 2008 mit Inhalten zu füllen. Danach sollen die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10% des Bruttoinlandsprodukts gesteigert werden. Damit ist die Politik eine bildungspolitische Verpflichtung eingegangen. Sie hat für den Bundeshaushalt anerkennenswerte Prioritäten gesetzt. Die bildungspolitischen Ambitionen widersprechen mithin nicht der Konsolidierungsaufgabe, machen sie indes schwieriger. Es geht jetzt darum aufzuzeigen, welche Ansatzpunkte sich im Bildungssystem für allfällige Reformen anbieten, um die genannte Verpflichtung, soweit Bildungsausgaben in Rede stehen, zielführend umzusetzen.

(35.) Eine bildungspolitische Offensive sollte sich an zwei Leitlinien orientieren. Erstens ist es nicht damit getan, die verschiedenen Stufen des Bildungswesens reformerisch gleichsam abzuarbeiten. Vielmehr muss im Mittelpunkt eine optimale Allokation der finanziellen Ressourcen über den gesamten Bildungszyklus hinweg erfolgen. Hierbei zeigen neuere Untersuchungen zur Bildungsökonomie, dass sich die höchsten Erträge für den späteren Erwerbsverlauf dann ergeben, wenn die entsprechenden Bildungsinnovationen möglichst früh getätigt werden, angefangen bei der frühkindlichen Erziehung.

Die zweite Leitlinie bezieht sich auf die Effizienz institutioneller Rahmenbedingungen für den Bildungserfolg. Wie internationale Vergleiche belegen, lassen sich mit ein und derselben Höhe eines staatlichen Bildungsbedarfs qualitativ sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Damit rückt die institutionelle Umsetzung des Bildungsprozesses in den Vordergrund, also beispielsweise die Autonomie der einzelnen Schulen und deren Wettbewerb untereinander oder flexiblere und treffsichere Übergänge von der Grundschule in das Gymnasium. Bereits durch vergleichsweise weniger kostenträchtige Reformen des institutionellen Regelwerks des Bildungssystems lassen sich Bildungserfolge erzielen.

(36.) Die beiden Schwächen des hiesigen Bildungssystems − ein unterdurchschnittliches Bildungsniveau und Chancenungleichheit − können zunächst durch eine verbesserte frühkindliche Erziehung sowie ein verpflichtendes Vorschuljahr, das insbesondere Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern zugute kommt, verringert werden. Des Weiteren sollten Ganztagsschulen flächendeckend eingeführt und der Übergang von der Grundschule in den Sekundarbereich I flexibler gestaltet werden.
Ein höheres Bildungsniveau lässt sich zudem mit verstärkten Anstrengungen der Schulen erreichen. Ein Wettbewerb zwischen den Schulen um Schüler − und damit um öffentliche finanzielle Zuweisungen −, zusammen mit einer höheren Autonomie der Schulen, beispielsweise im Hinblick auf das Erreichen der Klassenziele und die Einstellung von Lehrern, kann entsprechende Anreize zu Leistungssteigerungen der Schulen bieten. Bei der beruflichen Bildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung sollten die zahlreichen speziellen Ausbildungsgruppen zugunsten von breiter gefassten Berufsgruppen zusammengefasst werden, um den künftigen Anpassungsbedarf angesichts des Strukturwandels bewerkstelligen zu können. Soweit erforderlich, ist eine temporäre Erhöhung der vollzeitschulischen Ausbildungsangebote des Staates ins Blickfeld zu nehmen. Die notwendige Weiterbildung durch Arbeitnehmer und Unternehmen könnte durch eine Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen stimuliert werden. Schweden hat damit gute Erfahrungen gemacht.

Schließlich spricht vieles für eine einheitliche Erhebung von Studienbeiträgen an hiesigen Hochschulen und eine größere Durchlässigkeit der dualen Berufsausbildung hin zu einem Hochschulstudium. Das Bildungssystem fällt gemäß Artikel 70 ff. Grundgesetz in den Kompetenzbereich der Länder. Der Gesetzgeber muss erwägen, inwieweit die konkrete Ausgestaltung der föderalen Struktur des Bildungssystems den bildungspolitischen Erfordernissen entspricht.

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2. Innovations- und Industriepolitik

(38.) Aus industrieökonomischer Perspektive werden Rezessionen als Phasen der Restrukturierung aufgefasst, in denen Überkapazitäten abgebaut und überkommene Geschäftsmodelle in Frage gestellt werden, sodass die Basis für den nachfolgenden Aufschwung entsteht. Der Staat ist dabei vor allem als starker Unparteiischer gefordert, der marktwirtschaftliche Prinzipien wahrt und einen praktikablen rechtlichen Rahmen für die Restrukturierung der Wirtschaft bereitstellt. Die Große Koalition hatte sich jedoch in der aktuellen Wirtschaftskrise entschieden, auch außerhalb der Finanzmärkte in erheblichem Maße direkt in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen. So wurden insbesondere die Rahmenbedingungen bei der Unternehmensfinanzierung durch die Einrichtung des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ (Deutschlandfonds) temporär verändert. Die Politik stützte aber auch ganze Branchen und einzelne Unternehmen direkt, einerseits durch eine bevorzugte Behandlung beim Zuschnitt der Finanzpolitik und andererseits durch die Gewährung von direkten Finanzhilfen und Garantien. Damit hat der Staat seine Rolle als Unparteiischer teilweise aufgegeben. Aus Sicht des Sachverständigenrates ist die Einrichtung des Deutschlandfonds jedoch durch die Schwierigkeiten zu rechtfertigen, den Kreditfluss an Unternehmen allein durch die Stützung des Finanzmarkts wiederherzustellen. Die Politik wäre allerdings besser beraten gewesen, die Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Banken entschiedener voranzutreiben. Auch hat sie den Fonds nicht als universellen Rahmen für alle Stützungsmassnahmen genutzt. Gerade die von der Krise stark betroffene Automobilbranche erfuhr eine besondere Unterstützung. Im Fall Opel gab der Staat seine Rolle als Unparteiischer sogar vollends auf, indem er versuchte, ein einzelnes Unternehmen gezielt zu retten. Die mit derart gezielten Rettungsversuchen einhergehenden Wettbewerbsverzerrungen und Belastungen für die Steuerzahler sind nicht zu rechtfertigen.

(39.) Mit Blick auf die Zukunft stellt sich die Frage nach der Ausrichtung der Industriepolitik. Die aktive Rolle des Krisenmanagers, die der Staat in der aktuellen Krise teilweise spielen musste, taugt dabei keinesfalls als Vorbild. Eine Industriepolitik, die den falschen Ehrgeiz besäße, die Volkswirtschaft durch die Übernahme unternehmerischer Entscheidungen und Risiken auf einen höheren Wachstumspfad zu steuern, würde im Resultat eher das Wachstum hemmen. Vielmehr gilt es, zu einer „flankierenden“ Wirtschaftspolitik zurückzukehren, die sich darauf konzentriert, einen geeigneten Rahmen für eine gesamtwirtschaftliche Erholung und langfristiges Wachstum zu schaffen, aber das unternehmerische Handeln und dessen individuelle Ergebnisse − Erfolg und Misserfolg − den Privaten überlässt. Diese Einsicht spricht für die „horizontale“ Ausrichtung der Industriepolitik, deren Kernaufgaben damit in der Bereitstellung einer guten Infrastruktur und der Gewährleistung eines funktionierenden Wettbewerbs auf nationaler und internationaler Ebene liegen.

Verzichten sollte die Industriepolitik vor allem darauf, Unternehmen als strategisch bedeutsam zu identifizieren und direkt zu unterstützen. So weisen staatliche Akteure im Erkennen von Marktchancen gegenüber den Privaten keine Vorteile auf, die eine solche Entscheidung rechtfertigen könnten. Zudem ist diese Art der Industriepolitik für den Rest der Volkswirtschaft grundsätzlich mit erheblichen Kosten verbunden, sodass Zweifel an einer solchen „vertikalen“ Industriepolitik selbst dann angebracht wären, wenn der Staat in der Tat überlegene Einsichten besäße. Die negativen Konsequenzen einer Abkehr vom Prinzip einer rein flankierenden Industriepolitik zeigen exemplarisch die strukturkonservierende Dauersubventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus und die Förderung erneuerbarer Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Es wäre industriepolitisch vernünftig, einem dauerhaften Sockelbergbau bei der bald anstehenden Überprüfung des Steinkohle Ausstiegsbeschlusses eine klare Absage zu erteilen, denn ein fortgesetzter subventionierter Abbau der Steinkohle wäre kein sinnvolles Instrument zu Sicherstellung der Energieversorgung. Ebenso sollte mit einem besonderen Augenmerk auf die Photovoltaik die erzwungene Diffusion erneuerbarer Energien durch überhöhte Einspeisevergütungen im Rahmen des EEG korrigiert werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass diese Förderung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarindustrie auf lange Sicht eher hemmt als beflügelt, wenngleich sie auf Kosten der Stromverbraucher die Profitabilität dieser Branche sicherstellt.

(40.) Anstatt durch die gezielte Förderung einzelner Branchen oder Technologien den Wettbewerb zu verzerren, steht der Staat vor der Aufgabe, die Volkswirtschaft durch eine geeignete Innovationspolitik auf einen höheren Wachstumspfad zu führen. Dieser Aspekt gewinnt gerade in Zeiten an Bedeutung, in denen die Märkte durch eine immer stärkere Verwissenschaftlichung der Produktion, Verkürzung der Innovationszyklen und zunehmende weltwirtschaftliche Integration geprägt sind. Die Politik kann den technischen Fortschritt aber weder planen noch dirigieren. Vielmehr muss sie sich am Wettbewerb als Entdeckungsverfahren orientieren. Allerdings kann sie den technologischen Wandel durchaus wirksam unterstützen und ihm aktiv Impulse verleihen. Dies erfordert mehr als die − zweifellos unabdingbare − Überwachung einer wettbewerblichen Wirtschaftsordnung: Eine anspruchsvolle Innovationspolitik muss vor allem darauf setzen, die Infrastruktur für Innovationen anhand der umfassenden Förderung des Dreiklangs „Bildung − Forschung − Wissenstransfer“ zu stärken, durch geeignete Anreize die kreativen Kräfte des Wettbewerbs so gut wie möglich zu entfesseln und jede gezielte Förderung selbst als transparenten und zeitlich begrenzten Entdeckungsprozess auszugestalten. Es wird sich bei einer gezielten Förderung häufig schwer vermeiden lassen, dass dabei ein Element der vertikalen Industriepolitik mitschwingt − gewinnt dieses wie im Beispiel der Photovoltaik gegenüber den innovationspolitischen Intentionen  die Oberhand, da sich der Staat nicht rechtzeitig aus der Förderung zurückzieht, dann mindert die  Förderung Wachstum und Wohlstand.

Aus der Sicht des Sachverständigenrates hat die Politik innovationspolitisch in den vergangenen Jahren im Prinzip den richtigen Weg beschritten. So wurden einerseits die Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufgestockt. Andererseits wurde mit der Hightech-Strategie ein neues Element der Forschungsförderung eingeführt, das grundsätzlich geeignet ist, die Defizite Deutschlands im Bereich der Spitzentechnologien zu reduzieren. Jetzt gilt es, trotz der Zwänge der Haushaltskonsolidierung die finanzielle Ausstattung der Forschungs- und Innovationsförderung weiter auszubauen. Darüber hinaus sollte konsequent der Anspruch verwirklicht werden, die konkreten Ansätze der Förderung unter dem Eindruck der Erfahrungen weiter zu verbessern, gegebenenfalls einzelne Förderansätze auch wieder aufzugeben und die vielfältigen Anstrengungen noch besser miteinander zu koordinieren. Das Beispiel der Photovoltaik-Förderung durch das EEG zeigt einerseits, dass die direkte technologiepolitische Förderung das Setzen angemessener Preissignale − etwa durch eine allgemeine Kohlendioxid- Steuer − nicht ersetzen kann. Andererseits demonstriert es die Konsequenzen der direkten Technologieförderung, wenn sich der Staat nicht rechtzeitig genug aus der Förderung zurückzieht.

Grundsätzlich ist es aus innovationspolitischer Sicht keine Verfehlung, einen Anstoß für eine technologische Entwicklung zu geben, der Kosten aufwirft, aber nicht zum Ziel führt. Ein Versäumnis ist es allerdings, Erfolge wie Misserfolge als Signale zum Rückzug zu verpassen.

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3. Verbesserung der Standortattraktivität

(42.) Die Investitionstätigkeit bildet einen der wichtigsten Motoren für ein höheres Wirtschaftswachstum. Neben den Humankapitalinvestitionen gehören dazu Sachkapitalinvestitionen. Hier hat Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf, denn seine Investitionsquote hinkt seit geraumer Zeit anderen Ländern beträchtlich hinterher. Es geht mithin darum, die Investitionstätigkeit im Inland zu stimulieren, kurzum, die Standortattraktivität Deutschlands zu verbessern. Die Wirtschaftspolitik muss in diesem Zusammenhang ihr Augenmerk vor allem auf die Unternehmensbesteuerung und das institutionelle Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt richten, die Tariflohnpolitik auf den Verteilungsspielraum.

(43.) Zu den Lehren aus der Finanz- und Wirtschaftskrise gehört die Notwendigkeit, die Eigenkapitalbasis von Banken und Unternehmen zu stärken. Die im Jahr 2009 im Zuge der Unternehmensteuerreform in Kraft getretene Abgeltungssteuer bewirkt auf Grund ihrer mangelhaften Verzahnung mit der Unternehmensbesteuerung eine steuerliche Diskriminierung der Investitionsfinanzierung mit Eigenkapital, insbesondere Beteiligungskapital, gegenüber einer Fremdfinanzierung. Darauf hat der Sachverständigenrat bereits mehrfach hingewiesen (JG 2008 Ziffern 378 ff.). Da eine Behebung dieser Defizite bei Anpassung der Unternehmensbesteuerung an die Abgeltungssteuer mit nicht unbeträchtlichen Mindereinnahmen einherginge, muss die Bundesregierung die Beseitigung dieser steuerlichen Verwerfung zwar im Blickfeld behalten, zunächst aber auf der Agenda hinten anstellen. Demgegenüber können mit vergleichweise kleinen Korrekturen etwa bei der Zinsschranke oder den Regelungen zum Mantelkauf investitionshemmende Wirkungen der Unternehmensteuerreform behoben werden.

Im Bereich der Einkommensteuer sieht der Sachverständigenrat zwar langfristigen Handlungsbedarf, aber in den kommenden Jahren keine zwingende Notwendigkeit für tarifbedingte Einkommensteuerentlastungen. Durch die Konjunkturprogramme und das Bürgerentlastungsgesetz werden die Steuerzahler bereits massiv und dauerhaft entlastet. Auf dem Arbeitsmarkt kann der Gesetzgeber durch eine Flexibilisierung des institutionellen Regelwerks eine beschäftigungsfreundliche Lohnpolitik fördern und damit die Standortattraktivität verbessern. Hierzu gehören insbesondere Änderungen im Tarifrecht und beim Kündigungsschutz.

Mindestlöhne, insbesondere solche branchenspezifischer Art, sind kontraproduktiv und daher abzulehnen. Die Tarifvertragsparteien müssen im Rahmen der Tariflohnpolitik weiterhin zur Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und zur Arbeitsplatzsicherheit beitragen. Sie sind in den letzten Jahren hinsichtlich der Flexibilisierung des Flächentarifvertrags ein gutes Stück vorangekommen und bestätigen damit die Auffassung des Sachverständigenrates, dass die jeweiligen Tariflohnabschlüsse die Branchenspezifika voll berücksichtigen und die Tarifverträge durch wirksame Öffnungsklauseln einer davon abweichenden Situation einzelner Unternehmen Rechnung tragen müssen. Mit dem zu erwartenden leichten Konjunkturaufschwung sollten sich die Tarifvertragsparteien wieder mehr am branchenmäßigen Verteilungsspielraum orientieren und diesen nicht ausschöpfen, um damit die Attraktivität des hiesigen Wirtschaftsstandortes für Investitionen im Inland zu erhöhen. Auf alle diese Aspekte hat der Sachverständigenrat seit geraumer Zeit mehrheitlich aufmerksam gemacht (zuletzt JG 2008 Ziffern 557 ff.).

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Beurteilung des Koalitionsvertrags zu dem Thema Bildung
(37.) Das Thema Bildung nimmt im Koalitionsvertrag zu Recht einen hohen Stellenwert ein. Dies ist umso anerkennenswerter als sich die Kompetenzen des Bundes im Bildungsbereich in Grenzen halten. Folglich beinhaltet der Koalitionsvertrag eine Reihe von bildungspolitischen Aufforderungen an die Länder, wenn es beispielsweise um eine Verbesserung der Betreuungsrelationen in Schulen und Kindertagesstätten oder um einheitliche Bildungs- und Leistungsstandards im Bundesgebiet geht. Diesbezügliche Ausführungen bleiben indes vage, von einem bildungspolitischen Gesamtkonzept über den Bildungslebenszyklus ist wenig zu erkennen. Gleichwohl enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die zum  Teil als zielführend bezeichnet werden können. Angefangen bei der (früh-)kindlichen Erziehung werden Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte Sprachförderung vor der Einschulung befürwortet. Generell wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der Kinderbetreuung gesehen, einschließlich einer hinreichenden Qualifikation des Betreuungspersonals. Außerdem soll für jedes neu geborene Kind ein Zukunftskonto eingerichtet werden, das der Staat mit einem Startguthaben von 150 Euro und einer Prämierung von Einzahlungen unterstützt. Bei der dualen Berufsausbildung soll richtigerweise eine Flexibilisierung und Modularisierung vorgenommen und die frühe Berufsorientierung in den Schulen ausgebaut werden, insbesondere für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Im Tertiärbereich will die Koalition zusammen mit den Ländern ein nationales Stipendienprogramm ins Leben rufen und die Autonomie der Hochschulen stärken.
Wenngleich von einem eigentlich erforderlichen, größeren bildungspolitischen Wurf keine Rede sein kann, so enthält der Koalitionsvertrag doch eine Reihe zielführender Einzelmaßnahmen.

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Beurteilung des Koalitionsvertrags zu dem Thema Innovations- und Industriepolitik

(41.) Die neue Bundesregierung setzt im Hinblick auf die Innovationspolitik im Grundsatz die richtigen Akzente. Im Einklang mit den in diesem Jahresgutachten ausgeführten Prinzipien einer zielführenden Innovationspolitik verankert sie in den Koalitionsvereinbarungen ihren Anspruch, die Leistungen des deutschen Innovationssystems zu stärken und auf diese Weise das langfristige gesamtwirtschaftliche Wachstum zu fördern. Es ist grundsätzlich richtig, dabei nicht nur auf die Unterstützung privater Akteure bei der Entwicklung neuer Technologien und der Erschließung neuer Märkte zu setzen, sondern mit der Förderung von Bildung und Forschung eine Stärkung der Infrastruktur für Innovationen anzustreben. Insbesondere sind die Vorhaben zu begrüßen, mit einem Wissenschaftsfreiheitsgesetz die Autonomie der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen auszubauen und steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung durch Unternehmen zu setzen.

Für die tatsächliche Wirkung dieser veränderten Rahmenbedingungen kommt es dann allerdings auf die konkrete Ausgestaltung im Detail an. Zudem ist es richtig, wichtige innovationspolitische Weichenstellungen der vergangenen Jahre fortzuführen, wie etwa die Exzellenzinitiative und die Hightech-Strategie. Auch hier werden aber erst die konkrete Umsetzung und nicht zuletzt die tatsächliche Mittelausstattung der Vorhaben darüber bestimmen, ob der Zuschnitt der Innovationspolitik den Wachstumspfad der Volkswirtschaft entscheidend beflügeln kann. Die Gesamtschau der im Koalitionsvertrag geplanten wettbewerbs- und industriepolitischen Weichenstellungen rät aber zumindest zu einer gewissen Skepsis. So ist es richtig, beim Krisenmanagement in der ausklingenden Wirtschaftskrise auf Kontinuität zu setzen und wie ursprünglich geplant den Deutschlandfonds bis zum Ende des Jahres 2010 zu erhalten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist allerdings problematisch. Es ist zu hoffen, dass die im Koalitionsvertrag erwähnte Entwicklung einer Ausstiegsstrategie aus der krisenbedingten staatlichen Stützung rasch das Stadium einer bloßen Ankündigung verlässt. Zudem bleibt abzuwarten, wie die geplanten Änderungen im Wettbewerbs- und Insolvenzrecht im Detail ausfallen werden. Zumindest weist ihre grundsätzliche Zielsetzung − die Ergänzung des Wettbewerbsrechts um ein effektives Entflechtungsinstrument und die Verbesserung der Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung beim Insolvenzrecht − jeweils in die richtige Richtung. Höchst bedenklich ist allerdings die Ankündigung, die Wettbewerbsintensität im Arzneimittelmarkt zu vermindern. So kann man dem Anspruch, durch die Sicherung fairen Wettbewerbs die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt zu verbessern, keineswegs gerecht werden.

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Beurteilung des Koalitionsvertrags zu dem Thema Verbesserung der Standortattraktivität

(44.) Mit den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Korrekturen der Unternehmensteuerreform befindet sich die Bundesregierung auf dem richtigen Weg. Die Entschärfung der Zinsschranke ist ebenso richtig wie die Erleichterungen bei den steuerlichen Regelungen zum Mantelkauf. Zu begrüßen ist auch, dass die Bundesregierung mit der Einsetzung einer Kommission „Gemeindefinanzen“ einen erneuten Anlauf für eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer nehmen will − auch wenn die Erfahrungen mit früheren Reformkommissionen nicht gerade optimistisch stimmen. Weniger positiv zu beurteilen sind die geplanten Änderungen der Erbschaftsteuer. Kritisch zu sehen ist insbesondere eine mögliche Regionalisierung von Steuersätzen und Freibetragsregelungen. Am besten wäre eine Reform der Erbschaftsteuer dahingehend, dass alle Vermögensklassen nicht nur bei der Bewertung, sondern auch beim Steuertarif gleich behandelt werden. Im Gegenzug könnten die Steuersätze in den Steuerklassen I bis III erheblich gesenkt werden.

(45.) Der Flexibilisierung des institutionellen Regelwerks auf dem Arbeitsmarkt kommt der Koalitionsvertrag nur unzureichend nach. Das Tarifvertragsrecht sowie der Kündigungsschutz bleiben weitestgehend außen vor. Betont wird ein hoher Stellenwert der Tarifautonomie. Die Rolle des Tarifausschusses, der über Allgemeinverbindlicherklärungen zu befinden hat, soll gestärkt werden. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Koalition ab, jedoch ist von mindestens ebenso bedenklichen branchenspezifischen Mindestlöhnen keine Rede. Immerhin sollen aber die Regelungen des Gesetzes zur Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen bis zum Jahr 2011 evaluiert und die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festgeschrieben werden. Eine indirekte, sehr behutsame Erleichterung bei Kündigungen stellt das Vorhaben dar, die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich zu machen, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Insgesamt gesehen trägt der Koalitionsvertrag den Erfordernissen einer Flexibilisierung des Arbeitsmarkts nur unzureichend Rechnung. Wiederum wurde eine Chance vertan.